Seit Mitte des 17. Jahrhunderts sind Jüdinnen und Juden in Gangelt nachweisbar.[1] Bereits 1823 verfügte die Gemeinde über eine Synagoge auf der Heinsberger Straße. Sie sollte die einzige Synagoge im heutigen Kreis Heinsberg bleiben, deren äußere Gestalt noch heute erhalten geblieben ist, auch wenn sie während der Novemberpogrome verwüstet wurde. Fast alle Gangelter Jüdinnen und Juden wurden Opfer der Nationalsozialisten. Seit der NS-Zeit existiert in Gangelt keine jüdische Gemeinde mehr.
Bis zur Errichtung eines eigenen Friedhofes im Jahr 1877 bestattete die Gemeinde ihre Toten auf dem jüdischen Friedhof in Heinsberg. Der jüdische Friedhof in Gangelt wurde auf Initiative der Stadtverwaltung hin weit vor den Toren der Stadt angelegt. Er befindet sich direkt am Wirtsberg, gelegen an der heutigen Bundesstraße 56, und wurde bis 1936 belegt. Im Jahr 1986 wurde der Friedhof in die Denkmalliste der Gemeinde aufgenommen, sieben Jahre später auch die Synagoge.[2] Eigentümer des Friedhofs ist der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein.
Sowohl im ,Dritten Reich‘ als auch in den Jahrzehten danach wurde der Friedhof mehrfach heftig geschändet. Als einer von vielen steht er somit exemplarisch für eine Kontinuität des Antisemitismus in Deutschland.
Zerstörte jüdische Friedhöfe in Deutschland als Erbe des Nationalsozialismus
Jüdische Friedhöfe wurden in der NS-Zeit offenbar in einem viel stärkeren Ausmaß geschändet, als heute bekannt ist – die systematische Erforschung steht noch aus.[3] Zu den in der NS-Zeit heftig geschändeten jüdischen Friedhöfen in Deutschland zählt auch der in Gangelt: Alle heute noch erhaltenen Grabsteine tragen Spuren der Zerstörung.[4] Auf Veranlassung der Militärregierung hin waren Städte und Kommunen schon im Sommer 1945 von der Landesregierung angewiesen worden, die Friedhöfe auf eigene Kosten wieder instandzusetzen.[5] Parallel zu den sich vielerorts verzögernden Instandsetzungsarbeiten stellte sich die Frage nach dem dauerhaften Erhalt der jüdischen Friedhöfe. Die jeweilige jüdische Gemeinde betreute den Friedhof, den sie belegte, wobei das Land für die Kosten aufkam. Viel diffiziler war die Frage der Behandlung der zahlen- wie flächenmäßig und damit auch finanziell sowie vom administrativen Aufwand her viel mehr ins Gewicht fallenden verwaisten Friedhöfe, die nicht mehr belegt wurden. Am 20. Juni 1949 verfügte der Kultusminister des Landes NRW, dass die jeweilige Stadtverwaltung für die Betreuung der geschlossenen jüdischen Friedhöfe zuständig sei.[6] Erst 1957 konnten sich Bund und Länder auf ein tragfähiges, seither unumstrittenes Finanzierungskonzept für Pflege und Erhalt der verwaisten jüdischen Friedhöfe einigen: Beide verpflichteten sich, die Kosten jeweils hälftig zu übernehmen – der Bund aufgrund des Zusammenhangs mit der in seiner Zuständigkeit liegenden ,Wiedergutmachung‘, die Länder wegen der kulturellen Bedeutung der jüdischen Friedhöfe.[7] Größere Instandsetzungsarbeiten fanden zum Teil erst nach Abschluss des Abkommens von Bund und Ländern statt.[8]
Konflikt um Instandsetzung und Pflege des jüdischen Friedhofs in Gangelt
1950 ereignete sich ein Konflikt um den jüdischen Friedhof in Gangelt, der hohe Wellen schlug. Er entzündete sich zwischen dem Amtsdirektor von Gangelt, Paul Robertz, und dem damaligen ,Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein-Westfalen, Abteilung Nordrhein‘ an der Frage nach Instandsetzung und Pflege des in der NS-Zeit heftig geschändeten Friedhofs. Nachdem die Gemeinde Gangelt 1945 nur die gröbsten Schäden hatte beheben lassen, wurden die weiteren Instandsetzungs- und Pflegearbeiten seither nach und nach in Auftrag gegeben.[9] Im August bestätigte Robertz dieses Vorgehen in einem Schreiben[10] an „den Landesverband der jüdischen Gemeinde Düsseldorf“ [sic!]: Die Gemeinde sehe sich außer Stande, die für die abschließende Instandsetzung des Friedhofs erforderlichen Mittel aufzubringen; die „Renovierungsarbeiten“ sollten auch künftig „von Zeit zu Zeit“ vorgenommen werden. Und selbst dazu sei man nicht verpflichtet, schließlich lebe in Gangelt noch eine letzte Jüdin, sodass der Friedhof nicht als geschlossen, sondern als offen anzusehen sei. Ferner sei man „von Besuchern des Friedhofs“ darauf hingewiesen worden, dass einige Grabsteine nur lose auf den Sockeln stünden, woraus sich „eine Gefahr für die Allgemeinheit ergäbe. Ich konnte feststellen, daß die Anhöhe, auf de[r] sich der jüdische Friedhof befindet, vielfach ein Rummel- und Spielplatz der Kinder darstellt. Diese schrecken bekanntlich nicht davor zurück, sich auf dem Friedhof hinter den Denkmälern ihr Versteck zu suchen. Die auf den Sockeln lose aufstehenden Mon[u]mente bilden daher wirklich eine Gefahr für die Öffentlichkeit.“ Daher habe er sieben Grabsteine umlegen lassen. Es sei nun an dem Landesverband, die Grabsteine wiederaufrichten und befestigen zu lassen. In dem Zuge sei auch ein Eingangstor anzubringen, das in der NS-Zeit zerstört worden war.
Bemerkenswert deutlich fiel die Antwort des ersten Vorsitzenden des Landesverbands, Julius Dreifuss, aus:
„Mit Empörung und Entrüstung nehmen wir von dem Inhalt Ihres Schreibens […] Kenntnis. Ihre Sorge um die Kinder, die den jüdischen Friedhof als Rummel- und Spielplatz, wie Sie selbst darstellen, benutzen, hat Sie veranlasst, die lose aufstehenden Steine von den Sockeln zu lösen, um eine Gefahr für die [Ö]ffentlichkeit, wie Sie sich so pietätvoll ausdrücken, zu beseitigen. Anstatt nach dem Erlass des Herrn Oberpräsidenten der Nordrheinprovinz vom 4.2.1946 und der Verfügung der Militärregierung den jüdischen Friedhof in einen würdigen Zustand zu versetzen, begünstigen Sie sogar noch die Kinder in ihrem frevelhaften Tun[,] indem Sie ihnen den jüdischen Friedhof durch Ihre Ma[ß]nahme als Rummel- und Spielplatz weiterhin erhalten. Wir lehnen es daher ab auf den Inhalt Ihres Schreibens einzugehen. Wir werden diesen Schandfleck in Gangelt durch Bekanntgabe Ihres Schreibens an alle uns notwendig erscheinenden Stellen zu beseitigen wissen.“[11]
Folgerichtig wandte sich Dreifuss an den Regierungspräsidenten in Aachen sowie an den Ministerpräsidenten von NRW, Karl Arnold:
„Wir geben Ihnen den Inhalt mit Empörung und Entrüstung bekannt mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass der jüdische Friedhof nicht nach dem Wunsche des Herrn Amtsdirektor in Zukunft mehr als Rummel- und Spielplatz von Kindern benutzt wird. […] Wir wissen nicht, was mehr zu bedauern ist, die politisch-geistige Verfassung des Herrn Amtsdirektors von Gangelt oder der Zustand des jüdischen Friedhofes in Gangelt. Es ist nicht Sache der jüdischen Organisationen für die Aufstellung der in der Nazizeit umgeworfenen Grabsteine, noch für die Anbringung des in derselben Zeit beseitigten Eingangstores zu sorgen, denn dieses würde dem Erlass des Herrn Oberpräsidenten vom 4.2.1946 und der Verfügung der Militärregierung sowie der moralischen Wiedergutmachungspflicht der deutschen Amtsstellen widersprechen.“[12]
Es ist bezeichnend, dass es der Landesverband war, der an die Schäden aus der kaum fünf Jahre zurückliegenden NS-Zeit erinnern musste. Auch mit Norbert Wollheim, Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland, nahm Dreifuss Kontakt auf. Wollheim versprach, den Fall auf die Bundesebene tragen zu wollen, sollte keine zufriedenstellende Reaktion aus NRW erfolgen.[13]
Anderthalb Monate später musste Dreifuss feststellen, dass in der Causa nichts unternommen worden war. Erneut wandte er sich an den Ministerpräsidenten:[14]
„Der Unterzeichnete war anlässlich einer Inspektionsreise am 3.10.1950 nachmittags auf dem jüdischen Friedhof in Gangelt und hat festgestellt, dass […] an diesem Friedhof auch nicht die Spur einer Veränderung vorgenommen worden ist. Der Friedhof befindet sich in einem Zustand[,] der schlimmer ist als wir anzunehmen gewagt hatten. Wir geben erneut unserer Empörung darüber Ausdruck, dass weder die Landesregierung in Düsseldorf, noch die Bezirksregierung, noch die Amtsverwaltung in Gangelt irgend eine [sic] Reaktion auf unsere Eingabe gezeigt hat und sich augenscheinlich vollkommen uninteressiert verhält. Der gro[ß]e Gegensatz zwischen den Reden der führenden Persönlichkeiten der Landesregierung und den wirklichen Taten in Bezug auf die Wiedergutmachung des den Juden angetanen Unrechts tritt hier in einer Form in Erscheinung, die es uns angezeigt erscheinen lässt Schritte zu unternehmen, die wir gerne vermieden hätten.“
Wohl auch, um der Angelegenheit noch mehr Nachdruck zu verleihen, teilte Dreifuss darüber hinaus mit, dass das Gangelter Synagogengebäude in der Heinsbergstraße seit der NS-Zeit mutmaßlich als Schweinestall genutzt werde. Verantwortlich dafür sei der Kölner Arzt Dr. Savels, Sohn des ehemaligen „Nazi-Bürgermeisters“, der das einzige Haus der Jüdischen Gemeinde Gangelt mitsamt der dahinter liegenden Synagoge übernommen hatte.
Gleich am Folgetag übersandte der Aachener Regierungspräsident dem Landesverband das Protokoll des Gesprächs mit dem zuvor geladenen Paul Robertz.[15] In diesem war Robertz von seiner Position nicht abgewichen: Die Gemeinde Gangelt habe den Friedhof „in Ordnung gehalten“, obgleich sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sei. Sie könne und wolle aber nicht die Gesamtkosten tragen, zumal „der jüdische Landesverband es konsequent ablehnt, auch einen Teil dieser Kosten zu übernehmen.“ Der Regierungspräsident übernahm die Perspektive des Amtsdirektors: Da der Friedhof als geöffnet zu betrachten sei und die Schäden kaum mehr aus der NS-Zeit stammen würden, habe der Landesverband die Unterhaltungskosten aus den gewährten Landesmitteln zu bestreiten.
Um nochmals zu verdeutlichen, dass der Friedhof als geschlossen zu betrachten sei, wandte sich der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Aachen an den Regierungspräsidenten.[16] Man habe dem Amtsdirektor von Gangelt bereits vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass die einzige lebende Jüdin in Gangelt dort nicht bestattet werden wolle. Als zwei Mitglieder des Vorstands der Jüdischen Gemeinde den Amtsdirektor aufgesucht hatten, um den Sachverhalt entsprechend darzulegen, habe Robertz erklärt, dies sei „eine jüdische Verdrehung“. Die Vorstandsmitglieder erklärten daraufhin, „mit einem Antisemiten“ nicht weiter verhandeln zu wollen. Auch die Nutzung des Synagogengebäudes als Schweinestall hätte beendet werden können, „wenn der Amtsdirektor von Gangelt nicht Antisemit wäre. Wir bitten um Prüfung dieser Angelegenheit und um Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Herrn Amtsdirekt von Gangelt.“
Die von jüdischer Gemeinde bzw. Landesverband erhobenen Vorwürfen korrespondieren mit der NS-Vergangenheit von Paul Robertz, der der NSDAP im Jahr 1933 beigetreten war, der NSV 1934, dem RDB 1938 und dem RKB mutmaßlich 1941.[17] 1935 wurde er zudem zum Personalamtsleiter der NSDAP-Ortsgruppe Wehr ernannt, 1942 fungierte er zeitweise als stellvertretender Kassenleiter der Ortsgruppe. Von den Briten 1946 zunächst in Entnazifizierungskategorie III eingereiht („Minderbelasteter“) und mit einer Beförderungssperre belegt – eine durchaus bemerkenswerte Eingruppierung –, wurde Robertz 1948 vom Entnazifizierungs-Revisionsausschuss-Aachen in Kategorie IV heruntergestuft und so der Weg frei gemacht für seine Beförderung zum Amtsdirektor von Gangelt.
Schändungen des jüdischen Friedhofs in Gangelt seit 1945
Nur wenige Monate vor der skizzierten Auseinandersetzung im Jahr 1950 war der jüdische Friedhof in Gangelt bereits Gegenstand eines Schreibens aus dem Innenministerium NRW an den Innenminister geworden, in dem es um das Thema Schändung ging.[18] Hervorgehoben wurden allerdings zunächst Schäden infolge „der Kämpfe im Raume nördlich Aachen“. Durch die nach 1945 vonseiten der Behörden immer wieder angeführten Kriegseinwirkungen wurde der Blick auf das enorme Ausmaß an Schändungen während der NS-Zeit durch die deutsche Bevölkerung verstellt, wie sie auch den jüdischen Friedhof in Gangelt getroffen hatten. Weiter wurde berichtet, dass im März des Jahres acht umgestürzte Grabsteine wieder aufgerichtet worden seien: „Nach den Angaben der Arbeiter können die Grabsteine durch Bodensenkungen umgefallen sein.“ Nur eine Woche später wurden 15 umgestürzte Grabsteine vorgefunden, von denen zwei Trümmerschäden aufwiesen: „In diesem Falle handelt es sich ohne Zweifel um eine vorsätzliche Schändung des Friedhofs.“ Nur wenige Jahre nach Ende der NS-Herrschaft wurde der Friedhof somit erneut geschändet – wenigstens ein Mal. Als Tatverdächtige wurden bezeichnenderweise ortsfremde Personen in Betracht gezogen bzw. sogar solche aus dem Ausland verdächtigt: „Verdachtsmomente gegen die einheimische Bevölkerung liegen überhaupt nicht vor und es werden mit ziemlicher Sicherheit auswärtige, möglicherweise sogar ausländische Täter in Frage kommen. Die Ermittlungen werden fortgesetzt.“ Ob die Ermittlungen schlussendlich von Erfolg gekrönt waren, bleibt offen. Bis September 1950 wurden jedenfalls keine Täter ermittelt. Vielmehr äußerte Paul Robertz zu dieser Zeit folgende Vermutung:
„[Da] eine lebende Hecke den Friedhof umzäunt, ist es nicht zu vermeiden, daß Kinder durch die Hecke schlüpfen und über den Friedhof laufen. Um aber auch das in Zukunft zu verhüten, werde ich mich mit den Schullehrern und dem Pfarrer der Gemeinde in Verbindung setzen, damit sie von der Schule bzw. von der Kirche auf die Ungehörigkeit derartigen Treibens hingewiesen werden. Ich weise noch darauf hin, daß es nicht unbedingt Kinder gewesen sein müssen, die die Grabsteine umgeworfen haben. Es könnten auch kommunistische Tendenzen vorliegen, da Gangelt bzw. der Friedhof dicht an der holländischen Grenze liegt, um irgendwelche Streitigkeiten heraufzubeschwören.“[19]
Weiter fortbestehender Antisemitismus in der deutschen Nachkriegsgesellschaft bzw. gar der Gangelter Einwohnerschaft als möglicher Grund für Friedhofsschändungen wurde nicht in Betracht gezogen. Vor dem Hintergrund dieser Schändung(en) 1950 erscheint die Haltung von Amtsdirektor Robertz im skizzierten Konflikt nur wenige Monate später als noch bemerkenswerter.
Die nächste dokumentierte Schändung des jüdischen Friedhofs in Gangelt ereignete sich gegen Jahresende 1971: Unbekannte warfen mehrere Grabsteine um. Auf Veranlassung des Sportjugendwarts Franz Becker wurde der Friedhof wieder hergerichtet.[20] Im Mai 1997 wurde wiederum ein Großteil der erhaltenen Grabsteine umgeworfen und beschädigt, schwere Steinplatten wurden von ihren Sockeln gerissen, nur fünf Grabsteine blieben dieses Mal unversehrt.[21] Der Gangelter Pfarrer Ralf Freyaldenhoven entdeckte die Schändung am 12. Mai, die in Gangelt „Fassungslosigkeit auslöste, aber auch Wut, Trauer und Scham hervorrief“.[22] Die Spurensicherung am Tatort verlief ergebnislos:[23] „Wir haben keine Fuß- oder Reifenspuren gefunden, nicht einmal eine Bierdose oder eine Zigarettenkippe“; Hinweise auf einen rechtsextremen oder antisemitischen Hintergrund gebe es nicht. Die Gemeinde Gangelt ließ den Friedhof wieder herrichten. Der Geschäftsführer des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, Herbert Rubinstein, bat darum, dass die Polizei künftig häufiger Streife fahre am Friedhof. Die christlichen Pfarrer des Ortes verurteilten die Schändung scharf: „Wir schämen uns, daß es unter uns in Deutschland wieder und immer noch Kräfte gibt, die aus politischer Verblendung, purem Haß und reiner Willkür, zerstören, was anderen, auch uns, heilig ist.“ Im Mai 2010 wurde der Friedhof erneut geschändet:[24] Unbekannte warfen fast alle Grabsteine um und beschädigten zudem einige Ruhestätten auf dem „Heiligen Sand“. Der Gangelter Bauhof richtete den Friedhof wieder her und rund 80 Gangelter Bürger:innen fanden sich zu einer Gedenkfeier auf dem Friedhof ein.
Die seit 1945 bislang wohl heftigste Schändung des jüdischen Friedhofs in Gangelt ereignete sich im Juli 2019.[25] Alle Grabsteine bis auf zwei wurden aus der Verankerung gerissen und umgeworfen oder mit NS-Symbolen und Begriffen wie Hakenkreuzen oder dem Wort „Gaskammer“ besprüht. Einige Steine wurden zertrümmert. Grableuchten und Engelsfiguren wurden zerschlagen. Auf das Hinweisschild zum Friedhof wurde ein Aufkleber mit dem Schriftzug „Nazi-Zone“ geklebt. Die Polizei sicherte den Tatort und der Staatsschutz nahm die Ermittlungen auf. Die Gemeinde Gangelt ließ die Hakenkreuze entfernen und beauftragte einen Steinmetz, die Grabsteine zu reparieren. Gleich nach der Tat versammelten sich mehrere Personen aus Gangelt am Ortseingang; wenig später wurde eine Demonstration als Zeichen der Solidarität organisiert.
Noch heute können die für das bloße Auge nicht mehr zu erfassenden gesprühten Schändungsmale mittels Kontrastveränderungen an Fotografien sichtbar gemacht werden. Sie sind fester Bestandteil der Grabsteine geworden.
Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass es dieselben Täter waren, die der Schändung des benachbarten jüdischen Friedhofs in Geilenkirchen im Dezember 2019 überführt wurden, bei der das Holztor eingetreten und 47 Grabsteine umgeworfen, zertrümmert oder mit hakenkreuzähnlichen Symbolen besprüht wurden.[26]
Beide hatten Verbindungen in die rechtsextreme Szene, die sie trotz des bevorstehenden Strafverfahrens demonstrativ aufrecht erhielten. Im Entsetzen über diese Tat fand sich in Geilenkirchen ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zusammen, das u. a. Plakate aufhängte mit dem Slogan „Zerstörte Steine treffen uns alle“.
Beim anschließenden Strafverfahren trat die Stadt Geilenkirchen als Adhäsionsklägerin auf. Dabei handelt es sich um ein zivilrechtliches Verfahren, das einem Strafprozess angehängt werden kann. Dieses Engagement durch die Stadt war sehr wichtig für den Prozess. Im Sommer 2022 wurde das Urteil gesprochen: Die beiden Täter wurden zu einer Geldstrafe und zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt – wenn auch auf Bewährung. Im Rahmen der Adhäsionsklage wurde die Stadt Geilenkirchen unter großem Engagement durch ihren Mitarbeiter Wolfgang Robertz vertreten – entfernter Verwandter des ehemaligen Amtsdirektors von Gangelt, Paul Robertz. Der damalige Bürgermeister von Gangelt, Bernhard Tholen, verurteilte die Schändung des jüdischen Friedhofs in Gangelt vom Juli 2019 zwar, hob dabei jedoch hervor, dass es in Gangelt kein „Problem der rechten Szene oder auch rechte Tendenzen“ gebe: „Schmierereien an Gebäuden, die seien sicherlich schon mal vorgekommen. Aber eben als Einzelfälle“.[27]
Fazit: Zur Kontinuität des Antisemitismus
In der Gesamtschau sowohl des enormen Ausmaßes an Schändungen jüdischer Friedhöfe in Deutschland seit 1945 – im Projekt „Net Olam“ wurden bereits über 2.000 Fälle dokumentiert – wie auch speziell der Kontinuität an Schändungen des jüdischen Friedhofes in Gangelt ist es nicht angemessen, von Einzelfällen zu sprechen. Ebenso führt es in die Irre, die Alliierten, Kinder, Kommunisten oder Holländer als Täter zu benennen. Vielmehr verweist die enorme Anzahl an Schändungen – trotz vorhandener Heterogenität in Bezug auf Schändungsformen und ‑hintergründe – unzweifelhaft auf die bis heute ungebrochene Kontinuität einer wirkmächtigen Ausdrucksform des Antisemitismus, deren Geschichte sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen lässt.[28] Etliche Fallbeispiele seit 1945, bei denen die Täter nicht selten im rechtsextremen Spektrum zu verorten sind, bestätigen diese Kontinuität. Das wellenförmige Auftreten von Friedhofsschändungen seit 1945 ist Teil dieser Kontinuität, die sich anhand vieler einzelner jüdischer Friedhöfe in Deutschland nachzeichnen lässt.
In Bezug auf den jüdischen Friedhof in Gangelt bei Aachen wurden nach heftigen Zerstörungen in der NS-Zeit bislang fünf Schändungen (1950 – 1971 – 1997 – 2010 – 2019) sowie ein weiterer Verdachtsfall (1950) dokumentiert, wobei auch das Handeln von Paul Robertz (1950) als Schändung gewertet werden könnte. Es wird erkennbar, wie wichtig die diachrone Perspektive bei der Erforschung des Phänomens ist, die das Projekt „Net Olam“ mit seinem Fokus auf den Jahren seit 1945, vom Erbe des Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit bis hin zur heutigen rechtsextremen Szene, einnimmt. Die Verbindungslinie der Fälle, die die Kontinuität begründet, wird in dem hinter den einzelnen Schändungen stehenden Phänomen greifbar: dem überindividuell in der nichtjüdischen deutschen Mehrheitsgesellschaft fortbestehenden Antisemitismus, der dazu führt, dass sich Hass gegen Jüdinnen und Juden sowie blinde Zerstörungswut immer wieder auch auf jüdischen Friedhöfen entladen. Im Fall von Geilenkirchen ließ sich eine Verbindung zu der in der Region starken rechtsextremen Szene nachweisen, wie sie auch bei der Schändung in Gangelt im Juli 2019 zu bestehen scheint.[29] In Bezug auf die Gemeinde Gangelt stellt sich neben der Frage nach Schändungen, Schutz und Erhalt des jüdischen Friedhofs auch die nach dem Umgang mit dem Synagogengebäude, das sich noch heute in privater Hand befindet. Auch das Wirken von Paul Robertz ist bislang nicht aufgearbeitet worden.
[1] Dieser Blogeintrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser erstmals im Rahmen der Jahrestagung des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte am 4. November 2023 in der Begegnungsstätte Alte Synagoge Wuppertal gehalten hat, in gekürzter Form zudem am 28. Januar 2024 im Rathaus in Gangelt. Er ist Teil eines umfangreicheren Beitrags, der in der kommende Ausgabe des Jahrbuchs für Rheinische Kirchengeschichte erscheinen soll.
Vgl. hier und im Folgenden: Pracht-Jörns, Elfi: Jüdisches Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen. Teil 1: Regierungsbezirk Köln, Köln 1997, S. 429–432; Seferens, Horst: Der verwaiste „gute Ort“ am Wirtsberg. Geschichte und Geschichten um den Jüdischen Friedhof von Gangelt. In: Heimatkalender des Kreises Heinsberg (1998), S. 185–194.
[2] Vgl. Binkowski, Helmut: Der Selkant – Ein Kulturraum. Mainz 2014, S. 45.
[3] Vgl. Hertz, Helge-Fabien: „Net Olam“. Antisemitismusforschung im Spiegel der „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben“ (NASAS). In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 32 (2023), S. 74–90, hier S. 81.
[4] Vgl. Seferens 1998, S. 189: „Da die Belegung offenbar, wie angeordnet, strikt nach der Reihe erfolgte, muß man davon ausgehen, daß der Friedhof nahezu vollständig belegt war, als die Gangelter Gemeinde ausgelöscht wurde. Die heutigen Lücken lassen befürchten, daß mindestens zwanzig Grabstellen vollständig zerstört wurde“; vgl. auch das Vortragsmanuskript von Horst Seferens über das Schicksal der Gangelter Jüdinnen und Juden, gehalten am 25. November 1990 im Festsaal der Jüdischen Gemeinde in Aachen [unveröffentlicht].
[5] Vgl. hier und im Folgenden: Keßler, Katrin: „Das erste Zeichen einer Wiedergutmachung“? Nichtjüdisches Engagement auf jüdischen Friedhöfen seit 1945. In: Kalonymos 25, 2–4 (2022), S. 9–12, hier S. 9.
[6] Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, Heidelberg (Zentralarchiv in Heidelberg), B. 1/5 Nr. 219, Schreiben der Stadt Düsseldorf, Beigeordneter, an die Synagogengemeinde Düsseldorf vom 10.1.1950.
[7] Vgl. Wirsching, Andreas: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 50 (2002), S. 1–40, hier S. 33–40; Keßler 2022, S. 9.
[8] Vgl. Keßler 2022, S. 10.
[9] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben der „Abt. SI – 11.35 (d)“, Milkereit, an den Innenminister von NRW, 28.4.1950.
[10] Hier und im Folgenden: Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des Amtsdirektors von Gangelt an „den Landesverband der jüdischen Gemeinde Düsseldorf“ vom 18.8.1950.
[11] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des jüdischen Landesverbands NRW, Abt. Nordrhein, an den Amtsdirektor vom 23.8.1950.
[12] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des jüdischen Landesverbands NRW, Abt. Nordrhein, an den Regierungspräsidenten in Aachen sowie am den Ministerpräsidenten von NRW vom 22.8.1950.
[13] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben vom „Central Committee of liberated Jews in the British Zone / Bergen-Belsen“, Norbert Wollheim, an den jüdischen Landesverbands NRW, Abt. Nordrhein, Julius Dreifuss, vom 25.8.1950.
[14] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des Schreiben des jüdischen Landesverbands NRW, Abt. Nordrhein, Julius Dreifuss, an den Ministerpräsidenten von NRW vom 6.10.1950.
[15] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des Regierungspräsidenten an den jüdischen Landesverband NRW, Abt. Nordrhein, vom 7.10.1950.
[16] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des Vorstands der Jüdischen Gemeinde Aachen an den Regierungspräsidenten vom 9.10.1950.
[17] Vgl. hier und im Folgenden die Entnazifizierungsakte von Paul Robertz: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (LAV NRW), Abteilung Rheinaland (R), NW 1037-BII Nr. 2030; NW 1087 Nr. 2294.
[18] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben der „Abt. SI – 11.35 (d)“, Milkereit, an den Innenminister von NRW, 28.4.1950.
[19] Zentralarchiv in Heidelberg, B. 1/7 Nr. 123, Schreiben des Regierungspräsidenten an den an den jüdischen Landesverband NRW, Abt. Nordrhein, vom 7.10.1950.
[20] Artikel in der deutsch-jüdischen Exilzeitung „Aufbau“, 4.2.1972; vgl. auch Binkowski 2014, S. 44.
[21] Heinsberger Volkszeitung, 14.5.1997, Jüdischer Friedhof bietet ein trauriges Bild der Zerstörung. Fassungslosigkeit in Gangelt – Polizei ermittelt – Unbekannte Täter.
[22] Seferens 1998, S. 185.
[23] Hier und im Folgenden: Jüdische Allgemeine, 29.5.1997, Haß oder Übermut? Wider Friedhofs- und Synagogenschändungen; Rur-Wurm-Nachrichten, 14.5.1997, Jüdischer Friedhof verwüstet. Fast alle Grabsteine wurden umgestürzt – „Trauer und Wut“.
[24] Aachener Zeitung, 2.5.2010, Entsetzen in Gangelt: Jüdischer Friedhof geschändet, URL: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/geilenkirchen/entsetzen-in-gangelt-juedischer-friedhof-geschaendet_aid-27078891 (1.11.2023); Binkowski 2014, S. 44f.
[25] Vgl. hier und im Folgenden: Aachener Zeitung, 16.7.2019, Jüdischer Friedhof in Gangelt geschändet, URL: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/geilenkirchen/gangelt/grabsteine-in-gangelt-umgeworfen-und-mit-nazi-symbolen-beschmiert_aid-44111767 (1.11.2023); Heinsberger Volkszeitung, 30.12.2019, Offener Antisemitismus in Gangelt.
[26] Die Schändung des jüdischen Friedhofs in Geilenkirchen sowie deren Ahndung sind bereits eingehend besprochen worden. Vgl. hier und im Folgenden: Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW): „Konsequente Rechtsprechung sieht anders aus“. Die Schändung des jüdischen Friedhofs in Geilenkirchen und der anschließende Gerichtsprozess. Düsseldorf 2023.
[27] Ebd., S. 10.
[28] Vgl. u. a. Neiss, Marion: Friedhofsschändungen. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Bd. 3: Begriffe, Theorien, Ideologien. Berlin 2008, S. 90–96, hier S. 90–93.
[29] Vgl. „Demokratie leben!“ Aachen, Rechtsextreme Intensivtäter: Der Nachwuchs von „Syndikat 52“ in Aachen, 12.9.2019, URL: https://www.demokratie-leben-aachen.de/de/aktuelles/detail/rechtsextreme-intensivtaeter-der-nachwuchs-von-syndikat-52-in-aachen (10.11.2023); RIAS NRW 2023.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Helge-Fabien Hertz (29. Januar 2024). Zwischen Zerstörung und Erhalt: Der jüdische Friedhof in Gangelt von 1945 bis heute. Net Olam. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vv6c
Eine Antwort auf „Zwischen Zerstörung und Erhalt: Der jüdische Friedhof in Gangelt von 1945 bis heute“