von Walter Schiffer
Vorgeschichte: Die Zeit bis zum Ende der NS-Herrschaft
In der Geschichte der Stadt Borken ist die Existenz von vier jüdischen Friedhöfen rekonstruierbar. Der erste lag ab der Mitte des 17. Jahrhunderts in der Nähe der Stadtmühle an der Aa und wurde bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts belegt. Wohl 1781 wurde das Grundstück abgetreten und ab 1825 in den Katasterunterlagen als „Wiese“ deklariert. Vorher musste aus Platzgründen ein zweites Gräberfeld hinzugefügt werden. Dieser Friedhof „Am Kuhm“ wurde während des Novemberpogroms 1938 geschändet. Während des Krieges zerstörten Bomben weitere Teile des Friedhofs. Bereits 1895 erwarb der Kaufmann Salomon Windmüller einen Begräbnisplatz „Am Replingsfunder“ und übergab ihn der jüdischen Gemeinde. In der Pogromnacht zerstörten Nationalsozialisten auch diesen Friedhof.

Wo die jüdischen Bürger:innen des Borkener Ortsteils Gemen ab dem 16. Jahrhundert beerdigt wurden, ist in Bezug auf diese frühe Ansiedlungsphase nicht bekannt. Heißt es 1912 in der Festschrift zur Einweihung der Synagoge in Gemen, dass es bereits im 18. Jahrhundert einen Friedhof gab, so ist dieser erst ab dem frühen 19. Jahrhundert aktenkundig. Wahrscheinlich wurden die Verstorbenen vormals auf Friedhöfen der umliegenden Gemeinden bestattet. Am 21. Mai 1934 wurde der Friedhof verwüstet, die Täter gingen straffrei aus. Nur wenige Grabsteine haben die NS-Zeit unbeschadet überstanden.
Die Zeit von 1945 bis 1961
Auf dem Gelände „Am Kuhm“ lagen in den Jahren nach 1945 noch lange von Unkraut überwuchert die Grabstelen. Über deren Verbleib existieren keine gesicherten Informationen.
Borkener, die im November 1938 SA-Mitglieder waren, wurden nach 1945 per Erlass des westfälischen Oberpräsidenten verpflichtet, den Friedhof wieder herzurichten. Da man in Borken nicht bereit war, die nötigen Mittel aufzubringen, wurde dieses Vorhaben aber nicht weiter verfolgt. Der Schoa-Überlebende Erich Haas, der nach Kriegsende nach Borken zurückkehrte, hatte sich immer wieder für die Instandsetzung der Friedhöfe eingesetzt. Später wurde er als letzter jüdischer Bürger Borkens 1968 „Am Replingsfunder “ beerdigt.
Am 3. August 1959 berichtet die Borkener Zeitung (BZ)[1] unter der Schlagzeile „Jüdische Friedhöfe werden restauriert“ von der letzten Stadtratssitzung. Die Sitzung habe im ersten Teil „undramatische Punkte“ und im zweiten Teil die „leidige Wiedergutmachungssache“ zu verhandeln gehabt. Das Ratsmitglied Theo Elting hatte angeregt, die jüdischen Friedhöfe in Borken instand zu setzen. Elting wies darauf hin, dass sich die Friedhöfe in einem verwahrlosten Zustand befänden und die Stadt Borken die „moralische Pflicht“ habe, die Friedhöfe in Ordnung zu bringen, was „letztlich ja auch noch der Verschönerung des Stadtbildes diene.“ Elting fuhr fort: „Denen, die da meinen, man solle die ‚alten Dinge‘ nicht mehr ausgraben, sondern ruhen lassen, denen müsse er sagen, daß man zwischen Vergeben und Vergessen einen Unterschied zu machen habe. Man könne zwar vergeben, man dürfe jedoch nicht vergessen. Das sei man Vergangenheit und Zukunft schuldig. Aus der Vergangenheit lerne man für die Zukunft. Man dürfe also die Vergangenheit nicht vergessen, um alte Fehler nicht noch einmal zu begehen.“ Daraufhin fasste der Rat „einmütig“ den Beschluss zur Instandsetzung der Friedhöfe; man wolle sich aber mit der „jüdischen Glaubensgemeinschaft“ vorab in Verbindung setzen.
Der Friedhof „Am Replingsfunder“ wurde 1960 instandgesetzt und auf der Rasenfläche des Friedhofes „Am Kuhm“ ein Gedenkstein errichtet. Am 9. November 1961 berichtete die BZ, dass die Gemener Gemeindevertretung dem Antrag stattgab, den jüdischen Friedhof in Gemen zu restaurieren, man wolle sich aber um „billigere Kostenangebote“ bemühen. Auch der Gemener Friedhof wurde instandgesetzt. Dabei wurden zerstörte Inschriften(-tafeln) durch unpersönlich formulierte Texte wie „Hier ruht ein jüdischer Mensch“ – teils auf Stellvertretersteinen – ersetzt.

Die Zeit von 1994 bis 2000
Bis 1994 währte auf dem Borkener jüdischen Friedhof die Totenruhe. Am 3. November 1994 berichtete die BZ, dass „Am Replingsfunder“ neun Grabsteine umgestoßen worden waren. Am Eingangstor klebte ein Zettel mit der Aufschrift: „Wir sind stolz, Deutsche zu sein“. Wegen des „angenommenen antisemitischen Hintergrundes“ übernahm der Staatsschutz beim Polizeipräsidium Münster die Ermittlungen. Am folgenden Tag hieß es in der BZ, der Staatsschutz schätze die Tat als „bewusst und gewollt“ ein und bringe sie in Verbindung mit dem Volkstrauertag. Die Täter seinen unbekannt. In der BZ-Notiz vom 05. November 1994 wurde darauf hingewiesen, dass Privatpersonen bereit gewesen seien, „die Spuren der Verwüstung kostenlos zu beseitigen.“ Seitens der Stadt war der Auftrag zur Wiederherstellung allerdings bereits vergeben worden. Am 11. November 1994 berichtete die BZ über Kranzniederlegung und Mahnwache auf dem Friedhof: „120 Borkener bei Fackelzug zum Judenfriedhof“. Der Artikel hebt die „schreckliche Aktualität“ hervor, die das Thema „Judenverfolgung und Fremdenhaß“ habe. Der Rat der Stadt hatte sich dem Fackelzug angeschlossen, der Bürgermeister Josef Ehling rief zu „Wachsamkeit und Zivilcourage“ auf.

Fünf Jahre später, am 31. Dezember 1999, titelte die BZ: „Jüdische Gräber geschändet“. In Gemen hatten Unbekannte 14 Grabsteine umgeworfen, die dabei zerbrachen. Polizei und Staatsschutz nahmen die Ermittlungen auf. Am 4. Januar 2000 meldete die BZ, die Schändung habe keine „antisemitischen Hintergründe […]. Eine rechte Szene gebe es im Münsterland nicht“. Der Berichterstatter merkte an: „Öffentlich hat von der Stadt niemand seine Betroffenheit bekundet.“ Weiter berichtete die BZ, der vor dem Naziregime in die USA geflohene ehemalige Borkener Bürger Dr. Herbert Jonas habe sich per E-Mail gemeldet und frage: „Haben Sie immer noch das Hitler-Virus?“ Am 15. Januar 2000 hieß es: „Steinmetze beseitigen Schäden auf dem jüdischen Friedhof. Zentnerschwere Grabsteine per Kran aufgerichtet.“ Abschließend wurde am 11. Februar auf die abgeschlossenen Instandsetzungen hingewiesen: „Bürgermeister Rolf Lührmann bedauert sehr, dass die Täter noch nicht gefaßt und zur Rechenschaft gezogen werden konnten.“
Der heutige Stand
Beim genaueren Hinsehen zeigen die Gräber noch heute Spuren der früheren Gewaltaktionen: Grabsteine bzw. Grabsteinelemente fehlen. Wenn es möglich war, wurden Bruchstücke wieder zusammengefügt; Stellvertreter stehen für zerstörte Inschriftenplatten.[2]
Wie ist die Strafverfolgung den Schändungen nachgegangen? Auf Nachfrage verwies die Borkener Polizei auf die Zweigstelle der Staatsanwaltschaft in Bocholt und diese auf die Staatsanwaltschaft Münster, wo man wiederum auf die Zuständigkeit der Zweigstelle Bocholt pochte. Kaum ergiebiger war eine Anfrage bei der Antisemitismusbeauftragten der Staatsanwaltschaft Münster. Ein Oberstaatsanwalt dieser Stelle konnte nach seiner Recherche berichten, dass über die lange Zeitspanne weder bei der Polizei in Borken noch in Münster die Verfahren nachgehalten würden. Er bedauere sehr, dass somit eine weitere Recherche nicht möglich sei (Mail vom 12. Juni 2024).
Die Forschungen von Net Olam gehen zur Zeit von über 2.000 Schändungen jüdischer Friedhöfe in Deutschland seit 1945 aus; die für die Zerstörungen auf den Borkener und Gemener jüdischen Friedhöfen Verantwortlichen wurden nicht gefasst und auch die Akten, die die Straftaten und deren Verfolgung dokumentieren könnten, sind bedauerlicher Weise nicht mehr greifbar.
[1] Ich danke Mechtild Schöneberg für die Bereitstellung der in der Borkener Zeitung erschienenen Artikel.
[2] Vgl. Ridder, Thomas / Schiffer, Walter / Schöneberg, Mechtild: Die Jüdischen Friedhöfe in Borken und Gemen. Ein kleiner Leitfaden, hg. vom Jüdischen Museum Westfalen. Dorsten 2024 (2. Auflage). Siehe auch die vom Autor erstellten digitalen Editionen der jüdischen Friedhöfe in Borken „Am Kuhm“ und „Am Replingsfunder“ sowie in Borken/Ortsteil Gemen: http://www.steinheim-institut.de/cgi-bin/epidat?id=XA-DE-NW.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion Net Olam (2. Oktober 2024). Die Täter wurden nie gefasst – Schändungen jüdischer Friedhöfe in Borken und Gemen (Nordrhein-Westfalen). Net Olam. Abgerufen am 15. April 2026 von https://doi.org/10.58079/12emx
