von Helge-Fabien Hertz

Jüdisches Leben ist auf Fehmarn erstmals zu Beginn des 18. Jahrhunderts nachweisbar.1 Wann der Erwerb des Grundstücks für die Anlage des Friedhofs erfolgte, ist nicht bekannt. Die erste belegte Beerdigung erfolgte mit Hertz Engel im Jahr 1792. Vor dem Kauf war das Gelände – ebenso wie auch das Umland – als Ackerland genutzt worden. Auch vom Festland, aus Oldenburg und Heiligenhafen, wurde der Friedhof belegt. Die letzte Beisetzung erfolgte offenbar am 28. Januar 1879 mit dem letzten fehmarnschen Juden Meyer Heymann Spanier, die das Ende jüdischen Lebens auf Fehmarn markiert. Anschließend kümmerte sich nur noch gelegentlich der in Berlin wohnende Sohn von Herrn Spanier um die Pflege des Friedhofs.
Der Friedhof war ursprünglich als dreieckiger Landfriedhof mit einer Fläche von ca. 1.131 m2 angelegt worden.2 Die Südgrenze wurde durch einen Wassergraben gebildet, im Nordosten und Nordwesten wurde er durch eine etwa 80 cm hohe Mauer begrenzt. Die Erstvermessung erfolgte 1874, die Eintragung in das Grundbuch 1877 – also erst kurz vor dem Ende der Belegung des Friedhofs.3 Im Lauf der Geschichte ereignete sich eine ganze Reihe an Schändungen durch Verkleinerungen, Umnutzungen und Überbauungen des heute nur noch 458 m2 umfassenden Grundstücks durch die Stadt Fehmarn bzw. die bis 2003 eigenständige Kleinstadt Burg, den heutigen Kreis Ostholstein und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Sie führte zur sukzessiven Entstellung des Friedhofs bis zur Unkenntlichkeit und beinhaltet auch die schlimmste Form einer Schändung: die unterirdische Zerstörung der Grabanlagen. Die Geschichte des Umgangs mit diesem historischen Kulturdenkmal jüdischer Geschichte in Norddeutschland kann geradezu als Paradebeispiel für einen respektlosen, schändlichen Umgang mit dem jüdischen Erbe durch die öffentliche Hand gelten, der für die Zeit vor, während und nach dem Nationalsozialismus zu konstatieren ist. Besondere Brisanz erhält der Fall dadurch, dass die jüngsten Maßnahmen erst wenige Jahre zurückliegen.
Schändungen in der Weimarer und NS-Zeit
Die offenbar erste von mehreren Flächenreduzierungen, denen der Friedhof unterworfen war, ereignete sich in den 1920er Jahren, als ein Teil durch Straßenbaumaßnahmen zerstört wurde. So wurde ab 1924 die damalige Sundchaussee als erste asphaltierte Straße Fehmarns und wichtige Transportverbindung zwischen Burg und dem früheren Fähranleger zum Festland angelegt und 1928 per Vertrag zwischen der Stadt Burg und dem ehemaligen Kreis Oldenburg von einer Gemeindestraße zur Kreisstraße heraufgestuft.4 Im Zuge der Anlage begradigte man die ursprünglich um den Friedhof herumführende Kurve des Weges, wodurch mutmaßlich Gräber zerstört wurden, sofern sie nicht noch unter der Fahrbahn erhalten sind. Nachdem die Jüdische Gemeinde in Altona dem Bürgermeister von Burg mitgeteilt hatte, dass das Verfügungsrecht über den Friedhof mit dem Ende der Jüdischen Gemeinde Burg ausgelaufen sei, sah sich die Stadt in die Lage versetzt, sofort mit dem Bau der Straße zu beginnen. Der Hinweis aus Altona zum Ewigkeitsrecht der Gräber und der erforderlichen Beaufsichtigung der Arbeiten durch einen Rabbiner wurde beflissentlich übergangen. Als der Oberrabbiner Dr. Joseph Carlebach nach längerem Schriftverkehr 1926 nach Fehmarn reiste, war bereits ein Stück des Friedhofsgeländes entweiht worden. Das Landesbauamt begründete: „Da der gänzlich verwahrloste Kirchhof einen Unterschlupf für lichtscheues Gesindel bietet, liegt seine Anschneidung und damit verbundene gründliche Durchforstung des verwahrlosten Kieferngestrüpps dringend im allgemeinen Interesse.“5 Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Burg dazu, „den übrigen Teil des Judenkirchhofes zu einer würdigen Gedenkstätte herzurichten und unter ihren dauernden Schutz zu nehmen“6 – eine Verpflichtung, die die Stadt mit der Neubepflanzung des Friedhofs im Jahr 1926 offenbar als erledigt ansah. Joseph Carlebach hatte noch acht Grabsteine (bzw. Bruchstücke davon) vorgefunden, wie seiner Skizze des Friedhofs zu entnehmen ist.

In den Folgejahren kümmerte sich niemand mehr um den Friedhof, sodass er weiter verwilderte. 1938 beanspruchte die Stadt Burg das Friedhofsgelände für sich und führte es anschließend einer landwirtschaftlichen Nutzung zu.7 Von einer vorherigen Umbettung der dort Bestatteten ist nicht auszugehen.
Fragwürdiger Gedenkstein und fortwährende landwirtschaftliche Nutzung anstatt Wiederherstellung und Rückübertragung des Friedhofs nach 1945
Nachdem 1945 möglicherweise zunächst noch sechs Grabsteine auf dem Friedhofsareal erhalten waren,8 kam es spätestens in den Folgejahren auch zum Verlust dieser letzten Grabmale.9 Erst als sich 1956 der Leiter der Jüdischen Wohlfahrtspflege Schleswig-Holstein, Heinz Salomon, nach dem Zustand des Friedhofs erkundigte, geriet er wieder in das Blickfeld der Stadt. Der Bürgermeister beauskunftete, dass die Fläche gegenwärtig von dem Landwirt Christian Mildenstein beackert werde.10 Die Existenz letzter Grabsteine auf dem Friedhof nach Kriegsende könnte jedoch darauf hindeuten, dass nicht die gesamte Fläche einer solchen Nutzung unterworfen war. Jedenfalls einigten sich die Stadt und die Jüdische Wohlfahrtspflege auf die Einrichtung der bis heute existierenden Gedenkstätte: eines von einer Hecke umgrenzten Rasenareals von etwa 20 m2, in dessen Mitte im Oktober 1957 ein Findling mit einer Bronzeplatte platziert wurde. Die Chance, den Friedhof wiederherzustellen, blieb ungenutzt. Stattdessen wurde mit dem Veränderungsnachweis des Grundbuchamtes von 1957/58 die Aufspaltung des ehemaligen Flurstücks 67, „Judenkirchhof“, in 67/1, „Ehemaliger jüdischer Friedhof 1800–1879“, und 67/2, „An der L I 0 61“ (vormals Sundchaussee, später Kreisstraße [K] 43) mit der Nutzungsart „Straße“, die auf die Baumaßnahmen in den 1920er Jahren zurückgehen könnte, nun auch katastermäßig erfasst.11 Das Flurstück 67/1 wurde mit einer Fläche von 458 m2 ausgewiesen, das Flurstück 67/2 mit 673 m2.12 Das Friedhofsareal war also um mehr als die Hälfte verkleinert worden. Im Jahr 1985 erfolgte eine Zerlegung des Flurstücks 67/2 in die Parzellen 67/3 (101 m2) und 67/4 (572 m2), wovon die noch verbliebene Friedhofsfläche (67/1) unberührt blieb.
Augenfällig an dem Grundbucheintrag zum Flurstück 67/1 ist neben der falschen Angabe zur Belegung seit 1800 auch die Kennzeichnung als „Ehemaliger jüdischer Friedhof“, die in Kombination mit den Jahreszahlen suggeriert, es gäbe dort seit langem keinen jüdischen Friedhof mehr. Der 2007 infolge von Vandalismus ersetzte Gedenkstein13 trägt die nunmehr eingemeißelte und neu datierte Inschrift „Jüdischer Friedhof 1763–1879“. Auch wenn die Benennung als ehemaliger Friedhof unterblieb, suggeriert die Inschrift bis heute, dass der Friedhof 1879 aufgehört habe zu existieren.


Noch 2016, als der Ausbau der ehemaligen Sundchaussee, mittlerweile K 43, begann und sich auch die Frage nach dem Umgang mit dem jüdischen Friedhof stellte, wurden Teile des Friedhofsareals landwirtschaftlich genutzt.14
Überbauungen des Friedhofs im Rahmen des Ausbaus der K 43 ab 2016
Spätestens im Jahr 2010 erwog die Stadt Fehmarn im Zuge des geplanten Ausbaus der K 43 die Anlage eines Radwegs und eines Parkplatzes für Besuchende des jüdischen Friedhofs. Wie eine Akte aus dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein dokumentiert, sollten diese auf dem Friedhofsgelände selbst errichtet werden; auch der Ausbau der K 43 sollte zunächst offenbar zulasten des Friedhofs erfolgen.15 Gegenüber dem zuständigen Ingenieurbüro formulierte die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) daher frühzeitig konkrete Vorgaben für den Bau: „Die heute bestehende südliche Begrenzung des Begräbnisplatzes durch den Straßengraben sollte […] unbedingt bestehen bleiben. Insgesamt sollte die jetzt noch vorhandene und ablesbare Fläche des Begräbnisplatzes nicht weiter verkleinert werden.“16 2011 erbat der Schleswig-Holsteinische Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH, Niederlassung in Lübeck) eine Einschätzung dazu vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH), das – obgleich die historischen jüdischen Friedhöfe in Schleswig-Holstein zu diesem Zeitpunkt noch nicht unter Denkmalschutz standen überraschenderweise – zunächst „keine Bedenken“ anmeldete,17 um sich dann zu korrigieren:18 „Fakt ist, dass der jetzige Ausbau/Sanierung der K 43 zum Anlass genommen werden sollte, die ursprüngliche Ausdehnung des Judenfriedhofs wieder unbebaut zu lassen und ihn in seiner Gesamtheit für die ,Ewigkeit‘ in der Landschaft stehen zu lassen.“ Es sei zu prüfen, „ob die Straße in einem weiteren Bogen um den Judenfriedhof geführt werden kann“, um „das begangene ,Unrecht‘ oder besser die Missachtung der jüdischen Religionsgesetze vielleicht nun im Rahmen der Planfeststellung wieder [zu] ,heilen‘“. Dennoch wurde an der geplanten Überbauung des Friedhofs festgehalten.
Am 1. September 2016 begann der Ausbau der K 43.19 Die UD nahm dies zum Anlass, nochmals unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass das Friedhofsareal nicht weiter überbaut werden dürfe:
„Aus dem vorliegenden Übersichtsplan geht hervor, dass der geplante Straßenkörper im Bereich des jüdischen Friedhofs in den Friedhofsbereich eingreifen wird und dieser partiell überbaut werden würde. Dieses ist aus denkmalpflegerischer und auch aus denkmalrechtlicher Sicht abzulehnen. Der Friedhof ist in seinen heute noch vorhandenen Abmessungen zu erhalten. […] Die erheblichen denkmalpflegerischen Bedenken ergeben sich aus den jüdischen Religionsgesetzen, die besagen, dass Gräber nicht berührt werden dürfen und die Totenruhe auf Ewigkeit ungestört bleiben muss. Diese Grundsätze sind allein schon aus ethischen und moralischen Erwägungen heraus zu wahren und zu respektieren.“20
Kurz darauf bat das LDSH den Bürgermeister von Fehmarn um Einladung aller Beteiligten zu einem Gespräch und band auch die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein mit ein, auf die der Friedhof nach der Jahrtausendwende von der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hatte übertragen werden sollen, bis festgestellt wurde, dass diese gar nicht Eigentümerin war: „Letztlich geht es um die Fragen – welche Flächen bleiben Straße, Acker oder Friedhof? Wenn darüber Einigkeit besteht, ist die Frage, wer wird zukünftig Träger des musealen Friedhofs – die Jüdische Gemeinschaft in SH oder weiterhin die Stadt?“21 Die E-Mail erreicht den jüdischen Landesverband zwischen den Hohen jüdischen Feiertagen Rosch Haschana und Jom Kippur. Er wurde nicht wieder kontaktiert, auch nicht von der Stadt, dem Kreis Ostholstein (Fachdienst Boden und Gewässerschutz) oder dem LBV.SH.
Ergebnis des Gesprächs, zu dem der Bürgermeister eingeladen hatte, sowie eines weiteren beim Kreis Ostholstein, war unter anderem, dass die Verbreiterung der K 43 in Richtung Norden vorgenommen werden sollten – also nicht über den Friedhof.22 Um die Anlage des Radweges auf dem Flurstück 67/4 – das heißt ursprünglichem Friedhofsgelände – scheint es bei den Gesprächen nicht gegangen zu sein, soweit dies der Aktenlage zu entnehmen ist. Im Zentrum stand vielmehr die Planung eines Parkplatzes auf dem noch erhaltenen Friedhofsteil (Flur 67/1). Die UD stimmte diesem Vorhaben nur unter der Auflage zu, dass lediglich eine Schotterrasenschicht aufgeschüttet würde. Dem folgte auch das LDSH und betonte nochmals, dass aufgrund des jüdischen Religionsgesetzes „nicht eingegraben werden“ dürfe.23
Trotz der mannigfaltigen Mitteilungen und Erläuterungen der beiden Denkmalschutzbehörden beharrte der LBV.SH weiterhin auf die Aushebung der Parkplatzfläche. Er begründete dies einerseits durch den Hinweis darauf, dass die Fläche künftig „sicherlich nur ganz vereinzelt genutzt“ werde, andererseits damit, dass vom Friedhof ohnehin nichts mehr übrig sei:24 „Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung der letzten Jahre wurde für die Bewirtschaftung der Fläche diese regelmäßig 40 cm tief umgepflügt, geeggt durchgeharkt und sonst wie aufgelockert.“ Dass dabei Gräber freigelegt wurden, sei nicht bekannt. Jedenfalls dürften jetzt „in diesen oberen 40 cm der Fläche auch keine Dinge mit einem Friedhofsbezug anzutreffen“ sein. Nachdem ein vom LDSH hinzugezogener Fachmann attestierte, dass Aushebungen in einer Stärke von 15 cm in Ordnung seien, sprach sich auch der Kreis Ostholstein für diese Lösung aus und die Denkmalpflege stimmte zu.25
Schlussendlich ausgehoben wurde für den Parkplatz (Flurstück 67/1, „Ehemaliger jüdischer Friedhof 1800–1879“) 20 cm, für den Radweg (67/4) 30,5 cm26 und für die „Ackerzufahrten“ – worunter mit den Parzellen 67/3 und 67/4 auch die neu angelegte Zufahrt zum jüdischen Friedhof fiel – sogar 55 cm.27 Die K 43 hingegen verläuft aktuellen Lageplänen zufolge heute nicht über ursprüngliches Friedhofsgelände, sondern grenzt an dessen nördliches Ende an.

Fazit: Beispiellose Schändungsserie durch die öffentliche Hand
Der jüdische Friedhof in Burg auf Fehmarn wurde als abgelegener Landfriedhof von einer kleinen jüdischen Gemeinde im 18. Jahrhundert errichtet. Mit dem Ende jüdischen Lebens auf der Insel verwaiste der Friedhofe Ende des 19. Jahrhunderts – mit fatalen Folgen: Im Lauf des letzten Jahrhunderts wurde er verkleinert und mehrfach überbaut und entweiht, auch durch unterirdische Schändungen. Er zeugt von einem rücksichtslosen, schändlichen Umgang mit diesem kostbaren jüdischen Erbe durch öffentliche Institutionen, der in der wiederholten vollständigen Missachtung der jüdischen Religionsgesetze begründet liegt.
Bereits die erste Überbauung des verwaisten Friedhofs durch die Stadt in den 1920er Jahren erfolgte trotz ausdrücklichen Hinweises auf das Ewigkeitsrecht eines jüdischen Friedhofs vonseiten der Jüdischen Gemeinde in Altona und konnte auch von Oberrabbiner Dr. Joseph Carlebach nicht verhindert werden. Die Stadt Burg/Fehmarn kam ihrer historischen Verantwortung, die sie in den 1920er Jahren in Bezug auf den Friedhof einging, nicht nach – im Gegenteil: Nach der Übernahme des Areals in der NS-Zeit führte sie es einer privaten landwirtschaftlichen Nutzung zu und überließ es damit der schlimmstmöglichen Schändung. 1957, als der Friedhof ins Blickfeld der Jüdischen Wohlfahrtspflege Schleswig-Holstein geriet und hätte wiederhergestellt werden können, schrieb man die Aufteilung der ursprünglichen Friedhofsfläche im Grundbuch fest und entschied sich für die Aufstellung eines Gedenksteins mit problematischer Inschrift. Durch dessen Umgrenzung durch eine lebende Hecke wurde die ohnehin bereits stark verkleinerte Friedhofsfläche augenscheinlich nochmals reduziert. Die Chance, das Unrecht aus den 1920er Jahren, der NS-Zeit und den Folgejahren „wieder gut zu machen“, blieb ungenutzt.

Besonders schwer wiegt die erneute Überbauung des Friedhofs im Zuge des Ausbaus der K 43, die erst wenige Jahre zurückliegt und hierin deutschlandweit beispiellos sein dürfte. Dass nicht nur der Radweg, sondern auch der Parkplatz für jene Personen, die den Friedhof und die dort Bestatteten besuchen wollen, auf dem Friedhofsareal selbst errichtet wurde, zeugt von tragischer Ironie. Nicht nur die Stadt, sondern auch der Kreis Ostholstein und das Land (LBV.SH) missachteten im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen die jüdischen Religionsgesetze. Als besonders problematisch muss jene Argumentation angesehen werden, der zufolge der zu errichtende Parkplatz künftig kaum genutzt werde und in dem über Jahrzehnte hinweg beackerten Boden ohnehin nichts mehr vorzufinden sei, sodass er nunmehr vollständig abgetragen und planiert werden könne. Dass christliche und kommunale Friedhöfe prinzipiell umgewidmet werden können, entschuldet vor dem Hintergrund der mehrmaligen Hinweise auf die jüdischen Religionsgesetze durch die UD und das LDSH nicht. Weder der jüdische Landesverband noch andere jüdische Einrichtungen aus Schleswig-Holstein wurden in den Prozess einbezogen. So wurde erst vor wenigen Jahren die zweite Chance vertan, den Friedhof wiederherzurichten und in einen würdigen Zustand zu versetzen. Nicht einmal die zwischenzeitlich vonseiten der Stadt in Aussicht gestellte Umsetzung der Vorschläge der beiden Behörden, die noch erhaltene Friedhofsfläche halachischen Grundsätzen entsprechend einzufassen, wurde realisiert.28
Und jetzt?
Am 13. Februar 2019 wurden die Überreste des Friedhofs, das Flurstück 67/1, in die Liste der Kulturdenkmale des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. In seiner Begründung führte das LDSH aus: „Kulturdenkmale dokumentieren historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerische Leistungen, technische Errungenschaften und soziale Lebenswirklichkeiten. Als materielle Zeugen menschlichen Wirkens sind Denkmale heute ein wichtiger Teil unserer Kultur.“29 An seinem Status als wichtiges Kulturdenkmal ändert auch die Tatsache nichts, dass keine Grabsteine mehr vorhanden sind. Es bleibt zu hoffen, dass in naher Zukunft doch noch eine Möglichkeit gefunden wird, den Friedhof in einen würdigen Zustand zu versetzen. Hierfür wären durch Vermessungen die ursprünglichen Grenzen des Friedhofs zu ermitteln, Rückbaumaßnahmen zu erwägen und möglichst das gesamte Areal einzufassen, wie es halachisch erforderlich ist – jüdische Gräber dürfen nicht betreten werden. Ggf. könnte dann auch die unter Denkmalschutz gestellte Fläche ausgeweitet werden. Auf der Grundlage der Vermessungen ließe sich außerdem bestimmen, welche Bereiche der ursprünglichen Friedhofsfläche in welchem Zeitraum landwirtschaftlich genutzt wurden und ob womöglich noch heute welche beackert werden.30 Zu prüfen wäre außerdem, wie genau sich die Straßenführung der heutigen K 43 im Lauf der Jahrzehnte verändert hat. Geomagnetische Bodenuntersuchungen könnten Hinweise auf verbliebene Grabanlagen liefern, ein Aufruf in der Stadt Informationen zum gegenwärtigen Standort entwendeter Grabsteine ergeben, die dem Friedhof wieder zugeführt werden sollten. Ob ein kürzlich auf dem Friedhof platzierter großer herzförmiger Findling der Geschichte dieses „guten Ortes“ gerecht wird, erscheint hingegen fraglich; die zugehörige rote Herzplastik ist inzwischen wieder entfernt worden (siehe Abb. 1, noch mit Herzplastik vor dem Findling). Bereits 2016 hat das LDSH die vor dem Hintergrund der Schändungsserie durch die öffentliche Hand berechtigte Frage aufgeworfen, ob weiterhin die Stadt Fehmarn Träger des Friedhofs sein sollte oder besser die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein. So oder so liegt es an der Stadt, ihrer historischen Verantwortung dem Friedhof gegenüber nachzukommen, an dem Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, jüdische Religionsgesetze künftig zu achten. Die Geschichte mahnt und verpflichtet – „Denk mal“!
- Vgl. zum Folgenden, sofern nicht anders gesagt: Christophersen, Svea: Ein Stein gegen das Vergessen? Die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Burg auf Fehmarn und des jüdischen Friedhofs (Wettbewerbsarbeit um den Preis des Bundespräsidenten 1993, Stadtarchiv Fehmarn [StF], M 324); Klahn, Karl-Wilhelm: Ostsee-Insel Fehmarn: Burger Kirchen, Kapellen, Gebäude mit Historik, Personen und Anekdoten. St. Nikolai, St. Jürgen-Friedhofskapelle, St. Franziskus-Xaverius-Kirche. Grabsteine erzählen Schicksale. Horb am Neckar, 2009, S. 314–317; Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH), Nr. 29010, hier v. a. die Dokumentation von Joachim Jacobs 2011/12; Jacobs, Joachim: Jüdische Friedhöfe in Schleswig-Holstein. Inventarisation, Schutz und Erhaltung. Zusammenfassung einer Vorstellung erster Arbeitsergebnisse am 21.6.2012. Beauftragt v. dem LDSH [unveröffentlicht]. ↩︎
- Freundliche Auskunft von S. Brieschke, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, vom 12.5.2025. ↩︎
- LDSH, Objektakte, Jüdischer Friedhof, Burg a.F. ONR 29010, Grundbuchblatt 1129. ↩︎
- Freundliche Auskunft von G. Schröder, Kreis Ostholstein, vom 6.3.2025. ↩︎
- Schreiben des Landesbauamts Plön an die Stadt Burg vom 21.1.1924, zitiert nach Christophersen 1993, S. 31. ↩︎
- Sitzungsprotokoll des Stadtverordnetenkollegiums vom 18.12.1926, zitiert nach Christophersen 1993, S. 32. ↩︎
- Vgl. Christophersen 1993, S. 35. ↩︎
- So bei Klahn 2009, S. 317. ↩︎
- Ebd., S. 315. ↩︎
- Vgl. Christophersen 1993, S. 36. ↩︎
- StF, Veränderungsnachweis vom 13.1.1958. Übersicht der Schändungen des Friedhofs nach 1945 bietet die interaktive Website „Map Olam“: https://map.net-olam.de/friedhoefe/juedischer-friedhof-in-burg-auf-fehmarn. ↩︎
- Freundliche Auskunft von S. Brieschke, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, vom 12. Mai 2025. ↩︎
- LDSH, Objektakte, Jüdischer Friedhof, Burg a.F. ONR 29010, E-Mail vom 20.1.2012. ↩︎
- Hiervon scheint zu dieser Zeit (auch) ein Teil des Flurstücks 67/1, „Ehemaliger jüdischer Friedhof 1800–1879“, betroffen gewesen zu sein. Vgl. ebd., u. a. E-Mail vom 11.10.2016; „Lageplan“ des LBV.SH mit eingezeichneter „Ackergrenze“. ↩︎
- LDSH, Objektakte, Jüdischer Friedhof, Burg a.F. ONR 29010. ↩︎
- Ebd., E-Mail vom 23.11.2010. ↩︎
- Ebd., E-Mails vom 20.7.2011 und 22.7.2011. ↩︎
- Ebd., E-Mails vom 11.1.2012 und 20.1.2012. ↩︎
- Pressemeldung des Kreises Ostholstein vom 1.9.2016, URL: https://www.kreis-oh.de/index.php?ModID=7&FID=2454.16405.1&object=tx%7C2454.16405.1 [1.3.2025]. ↩︎
- LDSH, Objektakte, Jüdischer Friedhof, Burg a.F. ONR 29010, Schreiben vom 15.7.2016. ↩︎
- Ebd., E-Mail vom 4.10.2016. ↩︎
- Ebd., E-Mails vom 11.10.2016 und 20.10.2016. Vgl. hierzu ebd., Erläuterungsbericht des LBV von 2017, Abschnitt 4.1.1, „Trassierung Fahrbahn“. ↩︎
- Ebd., u. a. E-Mail vom 21.1. und 27.2.2017. ↩︎
- Ebd., E-Mail vom 26.1.2017. ↩︎
- Ebd., E-Mails vom 24.1.2017, 8.3.2017 und 30.3.2017. ↩︎
- Ebd., Querprofil „Parkfläche Ehrenfriedhof“. ↩︎
- Ebd., Erläuterungsbericht des LBV von 2017, Abschnitt 4.2.6. Siehe auch ebd., Lageplan, Ausschnitt jüdischer Friedhof. ↩︎
- LDSH, Objektakte, Jüdischer Friedhof, Burg a.F. ONR 29010, E-Mails vom 21.6.2012, 24.1.2017 und 26.1.2017. ↩︎
- Ebd. ↩︎
- 2016 hieß es in einer E-Mail, dass der Friedhofsteil mit dem Gedenkstein der Stadtgemeinde gehöre, ein anderer Teil einem Landwirt, der die Fläche nach wie vor beackere: ebd., E-Mail vom 4.10.2016; vgl. auch ebd., Vermerk des LBV.SH vom 15.11.2016. ↩︎
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Helge-Fabien Hertz (26. November 2025). Vernachlässigt und zerstört durch die öffentliche Hand: Der jüdische Friedhof in Burg auf Fehmarn. Net Olam. Abgerufen am 11. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/157nm
