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Ab wann ist es eine Schändung? Die Causa Westerrönfeld

Foto: Jüdischer Friedhof in Westerrönfeld.
© Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen

Das Spektrum an Schändungen jüdischer Friedhöfe in Deutschland ist sehr heterogen. Es reicht von eindeutig antisemitischen Straftaten zumeist aus dem rechtsextremen Spektrum über Fälle, bei denen die Hintergründe völlig unklar bleiben, bis hin zu solchen, bei denen Antisemitismus nicht das primäre Tatmotiv war. Ab wann kann man von einer Friedhofsschändung sprechen?

Das Spekulieren über Tatmotive ist angesichts der hohen Prozentzahl unaufgeklärter Fälle müßig. Selbst wenn es zu einem Ermittlungsverfahren kam, kann das Motiv kaum einmal mit unumstößlicher Gewissheit angegeben werden. Zielführender scheint es daher zu sein, die Handlung selbst und deren Auswirkungen, die direkt beobachtbar (manifest) sind, ins Zentrum zu stellen. In diesem Sinn kann die Friedhofsschändung definiert werden als Akt, bei dem eine Person einen Friedhof ungeachtet des Motivs mutwillig beschädigt oder die Entstehung eines Schadens zumindest billigend in Kauf nimmt.

Die Definition ist auf Friedhöfe und Grabstätten aller Art und Trägerschaft anwendbar. Eine besondere Dimension haben dabei Schändungen jüdischer Friedhöfe – und zwar aus zwei Gründen. Erstens aufgrund der besonderen religiösen, kulturellen und traditionellen Bedeutung, die Friedhöfe im Judentum als unantastbare, für die Ewigkeit angelegte Orte haben: „Bet Olam“ – „Haus der Ewigkeit“. Zweitens betreffen Schändungen jüdischer Friedhöfe eine Minderheit in Deutschland, die im Lauf der Jahrhunderte immer wieder verfolgt wurde.

Wie groß das Spektrum an Angriffen auf diese verletzlichen Orte ist, zeigt ein aktueller Fall aus Schleswig-Holstein: die Causa Westerrönfeld.

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„Das erste Zeichen einer Wiedergutmachung …“? – nichtjüdisches Engagement auf jüdischen Friedhöfen seit 1945

Aktion Sühnezeichen
Prof. Irma Lauscherová und Jirí Lauscher, Überlebende des KZ Theresienstadt, als Gäste beim Sommerlager der Aktion Sühnezeichen 1979 auf dem Jüdischen Friedhof in Berlin-Weissensee (Fotoarchiv Aktion Sühnezeichen Friedensdienste)

„Es gibt nur wenige Abkommen zwischen Bund und Ländern, die noch nie zur Diskussion standen. Eines davon ist die am 21. Juni 1957 geschlossene Vereinbarung über die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe,“ so schrieb die Jüdische Allgemeine am 28. Juni 2007 anlässlich des 50. Jahrestages des Abkommens, nach dem Bund und Länder sich bis heute die Kosten für den Erhalt verwaister jüdischer Friedhöfe hälftig teilen. Zwölf Jahre nach Kriegsende regelte der Vertrag der westlichen Bundesländer (außer Saarland und West-Berlin, die später dazukamen) schließlich die Pflege jener Friedhöfe, die vielerorts als einzige Zeugnisse die Zeit des Nationalsozialismus überstanden hatten. Immer wieder war es zu Streit darüber gekommen, wer für die Instandsetzung zuständig sei und für die Kosten aufkommen müsse – die Länder, da diese für Kulturgüter zuständig waren, oder der Bund als eine Form der Wiedergutmachungsleistung. Die wenigen kleinen jüdischen Gemeinden und Gemeinschaften waren mit dem Unterhalt der großen Zahl an Friedhöfen überfordert, zumal sie durchaus nicht als Nachfolgeinstitutionen der Vorkriegsgemeinden anerkannt wurden und Rückerstattungen ihnen nicht zuflossen.

Jüdische Friedhöfe blieben daher in der frühen Nachkriegszeit zunächst meist sich selbst überlassen. Offizielle Eigentümer des sogenannten herrenlosen Vermögens der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, zu dem auch die Friedhöfe gehörten, wurden die jüdischen Nachfolgeorganisationen in den vier Besatzungszonen. Offizielle Zahlen gehen von ca. 1.700 jüdischen Friedhöfe in der französischen, britischen und US- und weiteren 300 in der sowjetischen Zone aus.[1] Man kann annehmen, dass fast alle in der NS-Zeit geschändet wurden; eine genauere Übersicht wird im aktuellen Forschungsprojekt „Jüdische Friedhöfe im Fokus von Antisemitismus und Prävention“ erarbeitet (vgl. Kalonymos 1-2/2021, S. 18). „„Das erste Zeichen einer Wiedergutmachung …“? – nichtjüdisches Engagement auf jüdischen Friedhöfen seit 1945“ weiterlesen