„Es gibt nur wenige Abkommen zwischen Bund und Ländern, die noch nie zur Diskussion standen. Eines davon ist die am 21. Juni 1957 geschlossene Vereinbarung über die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe,“ so schrieb die Jüdische Allgemeine am 28. Juni 2007 anlässlich des 50. Jahrestages des Abkommens, nach dem Bund und Länder sich bis heute die Kosten für den Erhalt verwaister jüdischer Friedhöfe hälftig teilen. Zwölf Jahre nach Kriegsende regelte der Vertrag der westlichen Bundesländer (außer Saarland und West-Berlin, die später dazukamen) schließlich die Pflege jener Friedhöfe, die vielerorts als einzige Zeugnisse die Zeit des Nationalsozialismus überstanden hatten. Immer wieder war es zu Streit darüber gekommen, wer für die Instandsetzung zuständig sei und für die Kosten aufkommen müsse – die Länder, da diese für Kulturgüter zuständig waren, oder der Bund als eine Form der Wiedergutmachungsleistung. Die wenigen kleinen jüdischen Gemeinden und Gemeinschaften waren mit dem Unterhalt der großen Zahl an Friedhöfen überfordert, zumal sie durchaus nicht als Nachfolgeinstitutionen der Vorkriegsgemeinden anerkannt wurden und Rückerstattungen ihnen nicht zuflossen.
Jüdische Friedhöfe blieben daher in der frühen Nachkriegszeit zunächst meist sich selbst überlassen. Offizielle Eigentümer des sogenannten herrenlosen Vermögens der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, zu dem auch die Friedhöfe gehörten, wurden die jüdischen Nachfolgeorganisationen in den vier Besatzungszonen. Offizielle Zahlen gehen von ca. 1.700 jüdischen Friedhöfe in der französischen, britischen und US- und weiteren 300 in der sowjetischen Zone aus.[1] Man kann annehmen, dass fast alle in der NS-Zeit geschändet wurden; eine genauere Übersicht wird im aktuellen Forschungsprojekt „Jüdische Friedhöfe im Fokus von Antisemitismus und Prävention“ erarbeitet (vgl. Kalonymos 1-2/2021, S. 18). „„Das erste Zeichen einer Wiedergutmachung …“? – nichtjüdisches Engagement auf jüdischen Friedhöfen seit 1945“ weiterlesen