von Helge-Fabien Hertz

Jüdisches Leben ist auf Fehmarn erstmals zu Beginn des 18. Jahrhunderts nachweisbar.1 Wann der Erwerb des Grundstücks für die Anlage des Friedhofs erfolgte, ist nicht bekannt. Die erste belegte Beerdigung erfolgte mit Hertz Engel im Jahr 1792. Vor dem Kauf war das Gelände – ebenso wie auch das Umland – als Ackerland genutzt worden. Auch vom Festland, aus Oldenburg und Heiligenhafen, wurde der Friedhof belegt. Die letzte Beisetzung erfolgte offenbar am 28. Januar 1879 mit dem letzten fehmarnschen Juden Meyer Heymann Spanier, die das Ende jüdischen Lebens auf Fehmarn markiert. Anschließend kümmerte sich nur noch gelegentlich der in Berlin wohnende Sohn von Herrn Spanier um die Pflege des Friedhofs.
Der Friedhof war ursprünglich als dreieckiger Landfriedhof mit einer Fläche von ca. 1.131 m2 angelegt worden.2 Die Südgrenze wurde durch einen Wassergraben gebildet, im Nordosten und Nordwesten wurde er durch eine etwa 80 cm hohe Mauer begrenzt. Die Erstvermessung erfolgte 1874, die Eintragung in das Grundbuch 1877 – also erst kurz vor dem Ende der Belegung des Friedhofs.3 Im Lauf der Geschichte ereignete sich eine ganze Reihe an Schändungen durch Verkleinerungen, Umnutzungen und Überbauungen des heute nur noch 458 m2 umfassenden Grundstücks durch die Stadt Fehmarn bzw. die bis 2003 eigenständige Kleinstadt Burg, den heutigen Kreis Ostholstein und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Sie führte zur sukzessiven Entstellung des Friedhofs bis zur Unkenntlichkeit und beinhaltet auch die schlimmste Form einer Schändung: die unterirdische Zerstörung der Grabanlagen. Die Geschichte des Umgangs mit diesem historischen Kulturdenkmal jüdischer Geschichte in Norddeutschland kann geradezu als Paradebeispiel für einen respektlosen, schändlichen Umgang mit dem jüdischen Erbe durch die öffentliche Hand gelten, der für die Zeit vor, während und nach dem Nationalsozialismus zu konstatieren ist. Besondere Brisanz erhält der Fall dadurch, dass die jüngsten Maßnahmen erst wenige Jahre zurückliegen.
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